Grünes Licht für den Plan des Verteilungnetzbetreibers EPS Distribucija, Messgeräte, Verteilerkästen und Verbindungsleitungen zu übernehmen
Das Energiegesetz sieht, nämlich, vor, dass alle diese Geräte bis spätestens Ende 2020 im Besitz des Verteilernetzbetreibers sein sollen, heißt es in der Mitteilung.
Als Verteilungsnezbetreiber ist EPS Distribucija verpflichtet, das Ministerium für Bergbau und Energiewirtschaft und der Energieagentur über die Übernahme zu benachrichtigen.
- Die Übernahme des Eigentums an allen Messgeräten, Messverteilerschränken, Verbindungsleitungen und anderen Anlagen seitens des Verteilungsnetzbetreibern soll zu ihrer besseren Wartung, Überwachung und Ersatz durch modernere Geräte sowie zur besserer Messung und Verringerung der Stromverluste im Stromnetz führen - heißt es in der Mitteilung. "Dies ist im Interesse sowohl der Endverbraucher, als auch des Verteilungsnetzbetreibers".