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Umsetzung des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten beginnt

Quelle: Večernje novosti Donnerstag, 22.08.2019. 14:08
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Podeli

(FotoPORTRAIT IMAGES ASIA BY NONWARIT/shutterstock.com)
Heute, am 22. August, beginnt die Umsetzung des neuen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, und in diesem Zusammenhang erinnert der Datenschutzbeauftragte alle, denen das Gesetz bestimmte Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die Pflichten aus dem neuen Gesetz einzuhalten, falls sie dies bis heute nicht getan haben.

Der Datenschutzbeauftragte stellt erneut fest, dass der Beginn der Umsetzung des Gesetzes nicht verschoben wurde, trotz der Tatsache, dass viele Personen, die vom Gesetz betroffen sind, überhaupt nicht oder nicht genung für seine Anwendun bereit sind, sagte der für Informationen von öffentlicher Bedeutung zuständige Beauftragte gegenüber Tanjug.

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist ohne Einwilligung der betroffenen Person nicht gestattet. Solche Datenverarbeitung ist verboten auch, wenn sie ohne rechtliche Genehmigung durchgeführt wird oder dem Zweck, für den sie bestimmt ist, widerspricht. Eine Verarbeitung ohne Einwilligung ist nur zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, der körperlichen Unversehrtheit und aller anderen lebenswichtigen Interessen der Bürger Serbiens gestattet, heißt es in dem neuen Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten, das ab morgen anzuwenden ist.

Die neuen Regeln müssen von allen befolgt werden, die die Bürger nach ihrem Personalausweis, ihrer Identifikationsnummer, ihrer Kontonummer fragen. Sie gelten für Banken, Unternehmen, Regierungsinstitutionen, Verbände, Krankenhäuser ...

Die Befugnisse des für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Beauftragten wurden ebenfalls erweitert. Dieser überwacht nun die Umsetzung des Datenschutzes, bearbeitet Beschwerden, führt Inspektionen durch befugte Personen durch, überwacht und gestattet die Ausfuhr von Daten aus Serbien und weist auf den Missbrauch bei der Datenerhebung hin.

Das Gesetz, so heißt es im Justizministerium, stehe im Einklang mit den neuen EU-Vorschriften und bezwecke den Schutz der Rechte und Freiheiten der Bürger. Es regelt die Haftung bei Verletzung der Rechte betroffener Personen sowie bei Nichterfüllung der gesetzlichen Pflichten derjenigen, die mit personenbezogenen Daten umgehen und diese verarbeiten. Die Verstöße gegen das Gesetz werden als Rechtswidrigkeit gesehen, und für den entstandenen Schaden wird eine Gebühr für die Verletzung der Privatsphäre erhoben.

Die Sicherheit ist viel umfassender geregelt, und es werden mehr Schutzmaßnahmen für personenbezogene Daten vorgeschrieben. Vor Beginn der Verarbeitung wird eine Risikoanalysepflicht eingeführt, und bei hohem Risiko wird die erforderliche vorherige Stellungnahme der Aufsichtsbehörde vorgeschrieben.

Die Verarbeitung von Daten über Verdächtige oder Angeklagte zum Zwecke der Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder zur Begehung von Straftaten ist ebenfalls geregelt

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